Die maximal zulässige Zuschauerzahl sind 100 Personen.
Es gilt 3G (geimpft, genesen, getestet).
Entsprechend der 16. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt; ausgenommen von der Testung sind entsprechend § 2b (3)
- geimpfte Personen, deren letzte Impfung, die für das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes erforderlich ist, nicht länger als 3 Monate zurückliegt;
- Genesene Personen, deren zugrundeliegende Testung mittels Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus;
Entsprechend § 2 (2) sind von der Testpflicht ausgenommen:
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen.