Dienstag, 15. März 2022  

Hinweise zu den Corona-Hygienemaßnahmen zum Heimspiel gegen den SV Zwickau

Zum Heimspiel gegen den SV Zwickau gelten die folgfenden Hygieneschutzmaßnahmen:

Die maximal zulässige Zuschauerzahl sind 100 Personen.

Es gilt 3G (geimpft, genesen, getestet).

Entsprechend der 16. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt; ausgenommen von der Testung sind entsprechend § 2b (3)

  • geimpfte Personen, deren letzte Impfung, die für das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes erforderlich ist, nicht länger als 3 Monate zurückliegt;
  • Genesene Personen, deren zugrundeliegende Testung mittels Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus;
Getestete Personen, hier gilt als Nachweis ausschließlich eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung durchgeführter PCR, PoC-PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) oder PoC-Antigen-Tests (Schnelltests – nicht älter als 24 Stunden). Achtung: Kein Zutrítt durch eigenen Schnelltests - auch nicht mit vor Ort durchgeführte Tests!

Entsprechend § 2 (2) sind von der Testpflicht ausgenommen:
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen.